Kfz-Zulassung: Was es zu beachten gibt
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Kfz-Zulassung: Was es zu beachten gibt

Bild: Foto: Welt-der-Form, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Ablauf ist eigentlich ganz einfach. Der Fahrzeugbesitzer begibt sich mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle und meldet sich vor Ort an. Die Anmeldung oder auch ein Automat gibt Nummern aus, damit kein Anstehen notwendig ist. Im Wartebereich wird dann auf das Aufrufen der Nummer gewartet. Bei dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin werden dann die nötigen Papiere übergeben, ein Kennzeichen gewählt, die Plakette vergeben und der Zulassungsschein erstellt. Zwischendurch muss der Antragsteller noch die Schilder besorgen und in manchen Fällen das Fahrzeug vorführen.

Der Ablauf

Der Ablauf ist eigentlich ganz einfach. Der Fahrzeugbesitzer begibt sich mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle und meldet sich vor Ort an. Die Anmeldung oder auch ein Automat gibt Nummern aus, damit kein Anstehen notwendig ist. Im Wartebereich wird dann auf das Aufrufen der Nummer gewartet. Bei dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin werden dann die nötigen Papiere übergeben, ein Kennzeichen gewählt, die Plakette vergeben und der Zulassungsschein erstellt. Zwischendurch muss der Antragsteller noch die Schilder besorgen und in manchen Fällen das Fahrzeug vorführen.

Dabei ist das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde auch heute noch obligatorisch. Einen Online-Service von offizieller Seite gibt es in dem Bereich noch nicht, jedoch spezialisierte Zulassungsdienste, die die Anmeldung für den Fahrzeugbesitzer übernehmen. Einer der größten davon ist zum Beispiel Kroschke. Nach der Online-Beauftragung werden die Dokumente übersandt und das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen zugelassen, die Papiere und Schilder kommen auf dem Postweg zurück. Gerade Berufstätige umgehen so die Verschwendung eines Urlaubstags.

Benötigte Dokumente

Die nötigen Dokumente für die KfZ-Zulassung sind:

  • Ausweis-Dokument mit Adresse oder Reisepass und Meldebestätigung
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile
  • Alter Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
  • TÜV- und AU-Gutachten
  • Altes Kennzeichen (falls vorhanden)
  • Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt

Die Einzugsermächtigung gibt es online und kann bereits unterschrieben mitgebracht werden – das beschleunigt den Vorgang vor Ort. Am besten ist es, sich vorher alle nötigen Dokumente bereit zu legen, damit auch sicher alles dabei ist. Wenn noch keine Schilder vorhanden sind, wird der Sachbearbeiter mit der Notiz des Kennzeichens an einen Schilderservice verwiesen, so dass die Schilder erstellt werden können. Das kann entweder ein Wunschkennzeichen sein, das bereits online reserviert wurde, oder ein freies Zufallskennzeichen – die selbstgewünschte Option ist kostenpflichtig. Danach ist kein erneutes Anstellen notwendig, der Auftrag wird vom selben Mitarbeiter zu Ende geführt. Die neuen Schilder bekommen dann noch die Plakette des Landkreises und die TÜV-Plakette. Das Mitbringen des HU- und AU-Gutachtens ist deshalb zwingend erforderlich.

Lässt jemand anders das Auto zu als der Fahrzeughalter, muss eine Vollmacht erstellt werden. Vordrucke dazu sind meistens ebenfalls auf der Seite des zuständigen Amtes erhältlich. Der Bevollmächtigte benötigt neben der Vollmacht jedoch auch den Personalausweis des Halters sowie seinen eigenen. Für die Zulassung sind ca. 50 € zu veranschlagen.

Wird ein Gebrauchtwagen zugelassen, müssen darüber hinaus auch die alten Schilder mitgebracht werden – diese werden entwertet und vorgezeigt. Das dient der Verbrechensvorbeugung, denn mit gültigen Schildern ist von außen nicht ersichtlich, wenn ein Fahrzeug unangemeldet ist. Ein nicht versichertes Fahrzeug zu fahren ist illegal, weswegen diese Regelung eingeführt wurde. Ebenfalls ist es sofort der Zulassungsbehörde und der Polizei zu melden, wenn die eigenen Kennzeichen gestohlen wurden. Oftmals werden damit illegale Taten verübt – ist der Diebstahl nicht gemeldet, kann es schnell unangenehm werden, wenn der Besitzer der Schilder ungerechtfertigt ins Fenster der Ermittlungen tritt.

Weitere Vorschriften und Möglichkeiten

Wenn das Fahrzeug aus dem Ausland stammt, werden sogenannte CoC-Papiere (Certificate of Conformity) benötigt. Diese können im Vorfeld mit der Fahrzeugidentifikationsnummer beim Hersteller beantragt werden. Mithilfe dieser Papiere kann dann Teil II der Zulassungsbescheinigung, der Fahrzeugbrief, erstellt werden.

Bei der Zulassung auf eine Firma werden noch weitere Dokumente benötigt. Die Zulassung erfolgt in dem Fall auf die juristische Person. Benötigt werden:

  • Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
  • ggfs. Zulassungsvollmacht

Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Gesellschaft (beispielweise GbR) werden darüber hinaus:

  • Gesellschaftervertrag
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
  • Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
  • Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)

für die Zulassung benötigt. Bei der Zulassung mehrerer Fahrzeuge sollte gegebenenfalls ein Termin bei der Zulassungsstelle vereinbart werden – in großen Städten wie Berlin ist es auch als Privatperson nicht mehr praktikabel, einfach zur Zulassungsstelle zu gehen. Im letzten Jahr entstand sogar ein Schwarzmarkt für Zulassungstermine auf dem Berliner Strassenverkehrsamt, da die Termine so knapp und Wartezeiten von mehreren Wochen keine Seltenheit waren. In Städten, in denen keine Termine vergeben werden, ist es ratsam, früh da zu sein. Stoßzeiten ergeben sich vor allem mittags, wenn Berufstätige frei haben, und ab Feierabendzeit. Teilweise bearbeiten die Sachbearbeiter die vergebenen Nummern noch zu Ende, das ist jedoch nicht immer der Fall – hier gilt also: Der frühe Vogel fängt den Wurm.

Bei Oldtimern besteht die Möglichkeit, das Auto mit einem H-Kennzeichen zuzulassen. Das Fahrzeug muss lediglich nachweislich im Originalzustand oder zumindest nahe daran sein, damit es in seiner Funktion zur „Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ beitragen kann. Vorteil: Der Steuersatz liegt dann bei pauschalen 191 € pro Jahr. Alternativ können Saisonkennzeichen verwendet werden, da viele Oldtimer im Winter eingemottet werden.

Ein Auto zuzulassen ist kein Hexenwerk und auch kein übermäßiger Aufwand. Lediglich genügend Zeit sollte eingeplant werden: Wem es möglich ist, der kann eventuell von der Zulassungsstelle aus mobil etwas arbeiten – oder sich einem guten Buch widmen. Außerdem sollte dringend daran gedacht werden, wirklich alle Dokumente mit dabei zu haben – sonst kommt es zu unangenehmen und vor allem unnötigen Verzögerungen und erneuter Wartezeit.

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