Wann kann die Versicherung gekündigt werden?

Die Versicherung wechseln kann man immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres. Die meisten Policen enden am 31. Dezember und können mit einer Frist von einem Monat zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Läuft der Vertrag zu einem anderen, im Versicherungsschein festgehaltenen Termin ab, so kann auch dieser Vertrag einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Erhöht die Versicherung den Beitrag oder ändern sich die Vertragsbedingungen, dann hat man außerdem ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Ohne Einhaltung einer Frist kann man die Versicherung darüber hinaus kündigen, wenn das Fahrzeug gewechselt wird oder es sich um eine Neuzulassung handelt. Auch nach einem Schadensfall ist der Versicherungswechsel innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadens möglich.




