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Versicherungsschutz bei Auslandsreisen unverzichtbar
Genauso wie Reisende sich um den Krankenversicherungsschutz im Urlaub kümmern, müssen sie sich auch um den Versicherungsschutz des Fahrzeugs bemühen. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte vor der Abreise klären, inwieweit der Versicherungsschutz der aktuellen Police greift. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland zwingend erforderlich. Ohne sie darf kein Auto auf deutschen Straßen fahren. Der Versicherungsschutz greift aber nicht automatisch in jedem Land. Kommt es im Ausland zu einem Unfall ohne Schuld, kommen Probleme auf den Fahrer zu, falls der Unfallverursacher selbst nicht in ausreichendem Maße abgesichert ist.
Je nachdem, in welchem Urlaubsland ein Unfall passiert, können die Folgen drastisch sein. In Bulgarien verzichtet beispielsweise die Mehrheit aller Autofahrer auf einer Haftpflichtversicherung. Geschieht dort ein Unfall mit einem unversicherten Unfallgegner, bedeutet das unterm Strich, dass entweder ein langer Rechtsstreit droht oder keine Schadenersatzzahlung fließt oder beides. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, können sich Autofahrer vor Reiseantritt absichern.

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Eine passende Versicherung deckt genau die Risiken ab, die für ein bestimmtes Fahrzeug von Bedeutung sind. Wer ein teures Auto mit vielen Extras fährt, beispielsweise mit eingebautem Navi oder mit sportlichen Alufelgen, sichert ein Auto etwas höher ab als jemand, der einen schlichtes Basismodell sein Eigen nennt. Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung greift auch im Ausland bis zur vereinbarten Deckungssumme, solange die Fahrt innerhalb der geographischen Grenzen Europas stattfindet. Sie greift zusätzlich auch im Geltungsbereich der EU, der über die europäischen Grenzen hinausgeht. Führt die Reise aber in ein Land außerhalb der beschriebenen Gebiete, gilt die Deckung der Haftpflichtversicherung nicht. In der Praxis heißt das zum Beispiel, dass Reisende in der Türkei bis zum Bosporus abgesichert sind, im asiatischen Teil der Türkei aber nicht.
Grüne Versicherungskarte prüfen
Außerhalb der EU greift die Haftpflichtversicherung nur in den Staaten, die auf der grünen Versicherungskarte aufgelistet sind. Vorsicht: Manche Staaten sind dort durchgestrichen, hier übernimmt die Versicherung keine Haftung. Da sich die Versicherungen in diesem Punkt unterscheiden, müssen Verbraucher genau nachsehen und im Zweifel nachfragen. In vielen Fällen sind die Assekuranzen bereit, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis auszuweiten. Dieser Schutz bezieht sich aber nur auf die Haftpflicht, nicht auf die Teilkasko oder Vollkasko. Ein extra Kaskoschutz müssen Versicherte bei Bedarf mit dem Versicherungsgeber gesondert vereinbaren.
To-do-Liste vor Reiseantritt
Um sicherzustellen, dass das Fahrzeug im Ausland im Schadenfall versichert und schnelle Hilfe gewährleistet ist, dient die folgende Checkliste.
Was tun, wenn es passiert ist? Notfallplan für Unfälle im Ausland
Wenn tatsächlich ein Unfall passiert, wissen viele in der Schocksituation nicht genau, was zu tun ist. Der Notfallplan für Unfälle im Ausland sieht die folgenden drei Schritte vor
Fazit: Versicherungsschutz prüfen und gut vorbereitet in den Urlaub starten
Wenn ein Unfall im Ausland passiert, können deutsche Unfallbeteiligte ihre Ansprüche gegen eine ausländische Versicherung geltend machen. Doch sollten sie dabei im Hinterkopf behalten, dass die Regulierungsbeauftragten nicht als Schlichter auftreten. Sie arbeiten im Auftrag der ausländischen Versicherung und sind nicht dafür zuständig, die Schadenersatzansprüche eines deutschen Unfallopfers zu vertreten. Dazu sollte immer ein deutscher Anwalt eingeschaltet werden, denn dieser wahrt die Interessen seines Mandanten am besten.




