Als Opfer sollten Sie Ihrem Verfolger einmal vor Zeugen unmissverständlich klarmachen, dass sie keinen Kontakt wünschen und sich dann auf keine weitere Kommunikation einlassen, rät der Anwalt und Fachautor Dr. Volkmar von Pechstaedt. Auch nicht auf das berühmte letzte Gespräch.
Verweigern Sie die Annahme, wenn Sie nicht bestellte Waren per Paket erhalten. Sichern Sie Spuren – drucken Sie Drohmails aus, machen Sie Screenshots von Foreneinträgen oder Webseiten, versuchen Sie die IP-Adresse über den Provider herauszufinden, empfiehlt ein Info-Blatt der bayerischen Polizei. Und scheuen Sie sich nicht, frühzeitig Anzeige zu erstatten und einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Denn Cyber-Stalking ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.




