Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 2,4 Millionen Autounfälle. Bei den allermeisten davon kommen die Fahrer glimpflich davon und es entsteht nur ein Sachschaden. Doch egal wie schwer ein Unfall ist - ein paar Grundregeln sollten in jedem Fall beachtet werden. Denn das richtige Verhalten kann verhindern, dass uns oder anderen zusätzlicher Schaden entsteht.
Unfallstelle sichern und Hilfe holen
Dazu gehört im Falle eines Unfalls vor allem, Ruhe zu bewahren und andere Verkehrsteilnehmer auf den Vorfall aufmerksam zu machen. Der erste Schritt ist daher es immer, die Warnblinkanlage einzuschalten. Danach muss die Warnweste angelegt werden und das Warndreieck im Abstand von bis zu 150 Schritten hinter dem Unfallort aufgestellt werden. Liegt die Unfallstelle schwer einsehbar hinter einer Kurve, sollte das Warndreieck vor der Kurve stehen, um herannahende Fahrzeuge rechtzeitig zu warnen. So verhindern wir, dass es noch zu einem weiteren Crash kommt.
Wenn bei dem Unfall Menschen verletzt wurden, sollte sofort Erste Hilfe geleistet werden. Hier gilt: Eine nicht hundertprozentig professionelle Hilfe ist besser als gar keine. Außerdem sollte der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 gerufen werden. Zudem muss in diesem Fall auch immer die Polizei eingeschaltet werden.
Die Polizei sollte fast immer eingebunden werden
Ist niemand verletzt und der Sachschaden nur gering, kann die Polizei eingeschaltet werden, muss aber nicht. Es empfiehlt sich aber immer dann, wenn keine Versicherungsdaten des anderen Unfallbeteiligten vorliegen oder wenn derjenige Fahrerflucht begangen hat.
Danach gilt es, die die Personalien der Unfallbeteiligten und die Anschriften von Zeugen zu notieren. Damit der Vorfall später eindeutig geklärt werden kann, sollte man außerdem die Unfallstelle aussagekräftig fotografieren und den Unfallbericht und eine Unfallskizze am besten gemeinsam ausfüllen. Doch Vorsicht: Ein Schuldanerkenntnis sollten wir zu diesem Zeitpunkt nicht abgeben. Es kann auch vorkommen, dass der Unfallhergang unklar ist. In diesem Fall sollten wir der Polizei gegenüber nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen, keine Vermutungen anstellen.
Vorsicht vor unbeabsichtigter Fahrerflucht
Doch was tun, wenn wir ein parkendes Auto gerammt haben und damit das Unfallopfer gar nicht anwesend ist? Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht in diesem Falle nicht aus. Stattdessen müssen wir auf die andere Person warten, wobei die Dauer von verschiedenen Faktoren wie der Schwere des Unfalls und der Wahrscheinlichkeit abhängt, dass der Beteiligte erscheint.
Wenn wir mitten in der Nacht auf einer wenig befahrenen Landstraße eine Leitplanke beschädigt haben, müssen wir demnach weniger lange warten als tagsüber auf einem Supermarktplatz. Als grobe Richtlinie gelten meist circa 30 Minuten als angemessen. Wer das nicht beachtet, begeht Fahrerflucht. Denn es ist die Pflicht des Unfallverursachers, den Geschädigten zu informieren oder den Schaden der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Rechtsanwalt bringt Sicherheit
Einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist nach einem Unfall immer sinnvoll - vor allem bei Verletzungen oder einem Totalschaden des Fahrzeugs. Wenn der andere Unfallbeteiligte den Schaden verursacht hat, können die Ansprüche sogar der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.
Trotzdem sollten wir uns keine Leistungen - insbesondere keinen Gutachter - aufdrängen lassen. Denn bei Reparaturkosten von mehr als 750 Euro hat der geschädigte Autofahrer das Recht, die Schadenshöhe von einem Sachverständigen seiner Wahl feststellen zu lassen.
Reparatur oder Geld
Und was passiert nun mit dem kaputten Auto? Muss es repariert werden, darf ich den Schaden in einer Werkstatt eigener Wahl beheben lassen – auch wenn der Andere am Unfall Beteiligte oder seine Versicherung die Kosten übernimmt. Es steht aber auch die Option offen, keine Reparatur in Anspruch zu nehmen. Stattdessen kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen. Das funktioniert in der Regel auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens. Es steht uns damit frei, mit dem beschädigten Auto weiterzufahren oder es nur teilweise reparieren zu lassen.
Wenn die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen möchte, empfiehlt der ADAC niemals eine pauschale Abtretungserklärung zu unterschreiben. Wenn eine Abtretungserklärung gemacht wird, sollte diese nur auf die Reparaturkosten beschränkt sein. Für die Übergangszeit in der das Auto in der Werkstatt ist, haben Geschädigte auch Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten.
Zügig zum Arzt
Wenn durch den Unfall zusätzlich irgendwelche gesundheitlichen Beschwerden entstanden sind, sollten diese sobald wie möglich von einem Arzt dokumentiert werden. Wie hoch das Schmerzensgeld später ausfällt, hängt dann davon ab, wie schwer die Verletzungen sind und wie lange wir hierdurch gesundheitlich beeinträchtigt sein werden und die Rehabilitation dauert.
Auch hier ist Vorsicht geboten, bevor eine Abfindungserklärung unterzeichnet wird. Denn nach einem solchen außergerichtlichen Vergleichsabschluss kann man keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Der ADAC empfiehlt deswegen, immer die Beratung eines Rechtsanwalts hinzuzuziehen, bevor eine solche Erklärung unterzeichnet wird.




