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Telefonieren am Steuer – Das sollten Sie wissen
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Technik & Mobilität

Telefonieren am Steuer – Das sollten Sie wissen

Am 31.10.2014 wurde im Amtsgericht Waldbröl entschieden, dass die Verwendung von Geräten wie dem iPod, bei der Autofahrt erlaubt ist. Ein Autofahrer hatte geklagt, da er der verbotenen Nutzung eines Mobiltelefons beschuldigt wurde, welches er bei laufendem Motor in der Hand hielt. Mobiltelefone werden ortsunabhängig…
Veröffentlicht
26. Februar 2022
Lesezeit
5 Minuten
Rubrik
Technik & Mobilität

Am 31.10.2014 wurde im Amtsgericht Waldbröl entschieden, dass die Verwendung von Geräten wie dem iPod, bei der Autofahrt erlaubt ist. Ein Autofahrer hatte geklagt, da er der verbotenen Nutzung eines Mobiltelefons beschuldigt wurde, welches er bei laufendem Motor in der Hand hielt. Mobiltelefone werden ortsunabhängig zur Kommunikation über Funkwellen mit dem Telefonnetz eingesetzt, somit handelt es sich bei einem iPod nicht um ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes nach § 23 Abs. 1a StVO. Der Betroffene wurde deshalb freigesprochen, auch wenn er vermutlich nicht minder abgelenkt war und in derselben Situation mit einem Smartphone schuldig gewesen wäre.

Mobiltelefon - Gefährliche Beeinträchtigung der Konzentration

Artikelbild

Fast in ganz Europa ist mittlerweile die Nutzung eines Mobiltelefons bei der Autofahrt verboten. Dabei verhängen die Länder unterschiedliche Sanktionen, diese reichen von 20 Euro in Österreich bis hin zu 150 Euro in Griechenland. Dabei spielt es in Deutschland auch keine Rolle, ob das Handy am Ohr war oder nicht. Bereits das bloße Halten des Handys in der Hand reicht aus, um einen Bußgeldbescheid nach Hause zu bekommen. Genauso verboten ist das Lesen und Versenden von Nachrichten wie auch das Surfen im Internet. Schließlich  benötigt der Fahrer beim Autofahren seine volle Konzentration und sein ganzes Reaktionsvermögen. Ablenkungen können dabei wortwörtlich „tödlich“ sein: Zu schnell kann ein Betroffener bei einer Ablenkung von nur wenigen Sekunden von der Fahrbahn abkommen.

Unfälle mit dem Handy am Steuer

Die Unfallzahlen durch die Nutzung eines Telefons am Steuer sind hoch und werden laut Experten in den kommenden Jahren auch noch ansteigen. Zumal hierbei die Dunkelziffer vermutlich noch viel höher liegt. Da die Zahl der ungeklärten Unfallursachen zwischen 2008 und 2013 um 56 Prozent anstieg, wird ein Zusammenhang mit der vermehrten Nutzung von Smartphones im Alltag vermutet.

Oft können Polizisten bei einem Unfall nicht in Gänze nachweisen, ob der Beschuldigte sein Handy am Steuer unzulässig benutzt hat oder nicht. Daher erregte die Kölner Polizei 2014 Aufsehen als sie nach Unfällen immer öfter Smartphones beschlagnahmen wollte, um anhand der Daten zu prüfen, ob der Fahrer das Mobiltelefon zur Unfallzeit benutzte.

Doch wie hoch ist nun die Strafe für das Erwischt-Werden mit dem Handy am Steuer? Der Auszug aus dem Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner schafft Klarheit:

„Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung als Kraftfahrer bei laufendem Motor: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt“

Ein Fahrverbot droht beim erstmaligen Vergehen bisweilen jedoch nicht. Möglich ist ein Fahrverbot allerdings bei Wiederholungstätern. Die Behörden werfen dem Betroffenen in diesem Fall Vorsatz bzw. Beharrlichkeit vor. Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten kann dann folgen sowie eine Erhöhung des Bußgeldes. Die Behörden entscheiden in einem gewissen Rahmen dabei selbst; das Bußgeld können sie zum Beispiel auf 120 Euro aufstocken. Weitere detaillierte Informationen rund um aktuelle Bußgelder finden Sie unter www.Bußgeldkatalog.org.

Die Konsequenzen in der Probezeit

Die Affinität zum permanenten Social Networking ist überwiegend bei jungen Leuten hoch. Immer erreichbar und online sein, wirkt sich bei ihnen am Steuer besonders riskant aus. Die Versuchung noch einmal kurzerhand auf das Smartphone zu schauen oder eine Nachricht an Freund oder Freundin zu versenden, ist groß.

Während der Führerschein auf Probe steht, unterscheiden die Behörden zwischen einem sogenannten A-Verstoß und einem B-Verstoß. Mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden zählt hier zu den B-Verstößen, also den weniger schwerwiegenden. Das bedeutet, dass der Betroffene zunächst nur die Strafe mit einem Bußgeld bezahlen muss. Wird er dann ein zweites Mal mit einem B-Verstoß erwischt, ganz gleich ob es wieder mit dem Handy in der Hand war, so wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und der Fahrneuling muss auch noch mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Doch was ist mit dem Handy erlaubt?

Artikelbild

Laut Verkehrsrecht darf der Fahrer sein Handy während der Fahrt nur nicht nutzen, wenn er es dafür in die Hand nehmen muss. Für Radfahrer gilt diese Regel genauso Demnach ist Folgendes hinterm Steuer verboten:

Verboten sind zudem auch Tablets mit Telefonfunktion oder die Datenbrille Google Glass  – also im Grunde alles, was den Autofahrer ablenkt.

Wenn der Motor des Pkw jedoch ausgestellt ist, dann können Sie Ihr Handy in die Hand nehmen und benutzen. Achten Sie aber darauf, das Gespräch etc. zu beenden, bevor Sie den Motor wieder zum Laufen bringen. Während der Fahrt ist unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung des Mobiltelefons allerdings ebenfalls erlaubt.

1. Headset

Ein Headset zum Telefonieren am Steuer zu benutzen ist gestattet, da das Verkehrsrecht ja lediglich verbietet, das Telefon während der Fahrt in die Hände zu nehmen. Zum Telefonieren im Auto eignet sich daher ein Headset mit Kabel oder auch ein schnurloses Headset mit Bluetooth.
Trotzdem besteht bei einem Headset die Gefahr, dass der Autofahrer Verkehrsgeräusche, wie zum Beispiel einen herannahenden Krankenwagen, nicht mehr wahrnimmt, was wiederum zu einem Bußgeld führen könnte.

2. Freisprechanlage

Eine gute Lösung zu telefonieren, ohne dabei das Handy in die Hand zu nehmen, ist eine Freisprechanlage, die insbesondere aus Gründen der Sicherheit positiv zu werten ist. Verkehrsgeräusche kann der Nutzer einer Freisprechanlage immer noch gut wahrgenehmen und jedes Auto lässt sich in dieser Hinsicht aufrüsten.

Positiv wirkt sich hierbei auch ein Handy aus, das sich per Sprachbefehl steuern lässt. Anrufe nimmt der Fahrer dann beispielsweise durch eine mündliche Sprachaufforderung an. Viele moderne Smartphones haben diese Steuerung bereits in ihrem Standardrepertoire, womit sich übrigens auch Nachrichten diktieren lassen.

3. Handy als Navigationssystem

Die Navigation via Handy ist mittlerweile ein praktischer Ersatz gegenüber einem richtigen Navigationssystem, da die meisten Smartphones heutzutage ohnehin sowohl mit einem GPS-Sender als auch mit einer kostenfreien Kartensoftware ausgestattet sind.

Das Handy dürfen Sie allerdings nur dann als Navi verwenden, wenn Sie dieses in einer entsprechenden Halterung unterbringen. Die nötigen Einstellungen, wie zum Beispiel die Eingabe des Zielorts, sollten Sie aber vor Fahrtantritt tätigen, um das Handy nicht während der Fahrt in die Hand nehmen zu müssen.

4. Start-Stopp-Automatik

Das Oberlandesgericht in Hamm entschied zugunsten eines Mannes, der an einer roten Ampel stand und mit seinem Handy telefonierte und daraufhin ein Bußgeld zahlen sollte. Da aber sein Motor mit einer Start-Stopp-Automatik gerüstet war und sich somit sein Wagen automatisch ausschaltete, war das Telefonieren erlaubt.

Ob der Motor des Wagens letzten Endes aber durch die automatische Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist oder aber manuell ausgeschaltet wird, spielt nach dem Gesetz keine Rolle.
Letztlich gilt allerdings sich während der Autofahrt von nichts und niemandem seine Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nehmen zu lassen, um weder sich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen.

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