Winterreifen zahlen sich aus
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Winterreifen zahlen sich aus

Bild: Foto: unbekannt, Public domain, via Wikimedia Commons

Winterreifen sind kein Bestandteil luxuriöser Sonderausstattung für das Auto, sondern ein entscheidender Bestandteil des Sicherheitspakets in der kalten Jahreszeit – und das gilt nicht nur für Fahrten in höher gelegenen Lagen. Ein Wintereinbruch kann einen überall in Europa überraschen. Daher raten Experten auch zur Faustregel „Winterreifen von Oktober bis Ostern“ aufzuziehen. Und das empfiehlt sich trotz Klimawandel auch weiterhin. Aber Winterreifen erhöhen nicht nur die Sicherheit und die der anderen Straßenteilnehmer – sie zahlen sich auch für den Geldbeutel aus.

Winterreifen sind kein Bestandteil luxuriöser Sonderausstattung für das Auto, sondern ein entscheidender Bestandteil des Sicherheitspakets in der kalten Jahreszeit – und das gilt nicht nur für Fahrten in höher gelegenen Lagen. Ein Wintereinbruch kann einen überall in Europa überraschen. Daher raten Experten auch zur Faustregel „Winterreifen von Oktober bis Ostern“ aufzuziehen. Und das empfiehlt sich trotz Klimawandel auch weiterhin. Aber Winterreifen erhöhen nicht nur die Sicherheit und die der anderen Straßenteilnehmer – sie zahlen sich auch für den Geldbeutel aus.

Bußgeld bei falscher Bereifung

Seit dem 1. Mai 2006 ist die ungeeignete Bereifung eines Autos (z. B. Sommerreifen, Schnee- und Matschreifen oder abgefahrene Winterreifen) auf winterlichen Straßen (z. B. bei Schneefall, schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder -regen und glatter Fahrbahn) eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet: Der Fahrer muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, wenn er bei einer Kontrolle mit Sommerreifen erwischt wird. Und wer auf Winterstraßen mit den falschen Reifen unterwegs ist und andere Fahrer behindert, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Ebenfalls bestraft wird, wer kein Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage hat und dadurch sich und andere gefährdet. Wer also straffrei durch den Winter kommen möchte, sollte weniger auf den „Ermessensspielraum“ der Polizei setzen als vielmehr auf die wintertaugliche Ausrüstung des eigenen Wagens.

Wer zahlt, wenn’s kracht?

Besonders knifflig wird es für den, der mit ungeeigneten Reifen einen Unfall baut und die Versicherung in Anspruch nehmen muss. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar den Fremdschaden unabhängig von der Bereifung. Doch bei der eigenen Kasko-Versicherung kann es zu Schwierigkeiten kommen. Die Versicherer können die ungeeigneten Reifen als grobe Fahrlässigkeit einstufen und die Zahlung verweigern. Einzige Möglichkeit hier Einspruch zu erheben, wäre es, nachzuweisen, dass der Unfall auch mit optimaler Winterbereifung geschehen wäre. Aber das ist schwierig, zeitaufwändig und kostspielig.

Wer also sicher unterwegs sein und weder mit seiner Versicherung noch mit der Polizei oder anderen Straßenteilnehmer im Winter Schwierigkeiten haben möchte, sollte sein Auto bei winterlichen Bedingungen besser stehen lassen – wenn die falschen Reifen montiert sind.

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